Laisierung

Laisierung
La|i|sie|rung 〈f. 20
1. das Laisieren
2. das Laisiertwerden

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La|i|sie|rung, die; -, -en (kath. Kirche):
das Laisieren; das Laisiertwerden.

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La|isierung,
 
katholisches Kirchenrecht: die Entlassung aus dem Klerikerstand. Sie kann (nach cc. 290 bis 293 CIC) erfolgen, 1) wenn durch kirchliches Gerichtsurteil oder Verwaltungsbescheid eine Weihe für ungültig erklärt wird; 2) im Frieden mit der Kirche auf eigenen Antrag aus schwerwiegenden Gründen durch einen Gnadenakt des Apostolischen Stuhles, wobei die Entbindung von der Zölibatspflicht dem Papst persönlich vorbehalten ist; 3) zwangsweise durch die Verhängung der Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand, wenn der Betreffende sich schwerer Vergehen schuldig gemacht hat.

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La|i|sie|rung, die; -, -en (kath. Kirche): das Laisieren; das Laisiertwerden: Seit Johannes Paul II. spricht der Vatikan so gut wie keine L. mehr aus (Ranke-Heinemann, Eunuchen 124).

Universal-Lexikon. 2012.

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